Medienübergreifende Umweltinspektionen

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Prüfpflichtige Angaben

Die Inspektion erfolgt durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Betroffen sind

  • Anlagen, die unter die Industrie-Emissions-Richtlinie (RL 2010/75/EU) fallen,
  • immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen         und
  • sogenannte baurechtlich genehmigte Anlagen, sofern von ihnen besondere Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können.


Inspektionsdurchführung

Weitergehende Informationen, aus denen Prüfungskriterien, -umfang und -ablauf hervorgehen, sind den als Download angebotenen Infomaterialien zu entnehmen.


Inspektionsbericht

Entsprechend der rechtlichen Vorgaben werden die Ergebnisse der Überprüfung im Internet veröffentlicht.


Überwachungsplan

Gemäß § 52a BImSchG erstellt die zuständige Behörde für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie einen Überwachungsplan. Für Ostwestfalen-Lippe haben die zuständigen Behörden (Bezirksregierung Detmold, kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn) einen gemeinsamen Überwachungsplan erarbeitet, der hiermit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.